Damit die US CAR CONVENTION für alle ein Erfolg wird und alles reibungslos abläuft, gibt es natürlich ein paar Regeln, an die sich jeder Besucher zu halten hat. Hier könnt Ihr schon einmal reinlesen und eventuelle Fragen klären.
Festordnung der „US CAR CONVENTION 2019“ (USCC 2019)
Gültig vom 12.-14.07.2019 im Ostragehege/ Messe Dresden
ALLGEMEINE SICHERHEITSHINWEISE
1. Das Betreten/Befahren des Veranstaltungsgeländes ist nur mit einem gültigem Tages-, Wochenendticket oder Berechtigungsschein möglich.
2. Promotion (Sampling, Bannering, Flyerverteilung etc.) und gewerbliche Auftritte bedürfen der Genehmigung des Veranstalters. Unangemeldete Promotion sowie der Verkauf von Produkten sind ohne Erlaubnis strengstens untersagt und werden mit einer Geldstrafe von bis zu 2.500,00€ geahndet.
3. Es gelten die Regeln des Jugendschutzrechts.
4. Für alle Besucher und Teilnehmer gilt, auf Sauberkeit zu achten und anfallenden Müll sachgerecht in die dafür bereitgestellten Müllbehälter zu entsorgen.
5. Das Mitbringen von Speisen und Getränken und deren Verzehr auf dem Veranstaltungsgelände ist nicht gestattet. Ausgenommen davon sind Speisen und Getränke, die gesundheitlicher Gründe bedürfen sowie für die Verpflegung von Babys und Kleinkindern verwendet werden.
6. Auf Wetterveränderungen ist bitte zu achten – Wetterumstürze und Temperaturschwankungen sind immer möglich. Eine geeignete Ausrüstung ist mitzuführen.
7. Auf mitgebrachte Gegenstände und Wertsachen ist bitte zu achten. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden an Personen oder Sachgegenständen. Der Besuch/die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Mit dem Betreten/Befahren des Veranstaltungsgeländes bestätigt jeder, die Festordnung zur Kenntnis genommen zu haben und zu beachten. Der Veranstalter sichert sich durch eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung gegen Schäden ab. Bei Beobachtungen zur Diebstahlaufklärung wenden Sie sich bitte an das Securitypersonal oder die Betreuer des Orga-Office.
8. Die Nutzung der Aktionsgeräte geschieht auf eigene Gefahr. Für Gesundheitsschäden (z. B. durch laute Musik, beim Bull-Ride oder Benutzung anderer Aktionsgeräte) haftet der Besucher selbst.
9. Der Veranstalter ist verpflichtet und berechtigt, Veranstaltungsteilnehmer bei einmaligen groben oder mehrmaligen anderen Verstößen gegen geltendes Recht, die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, die Festordnung der USCC sowie gegen Anordnungen der Polizei oder gegen die Bedingungen und Auflagen der Veranstaltungserlaubnis sofort vom weiteren Besuch der Veranstaltung auszuschließen. Dieses Recht übt stellvertretend und im Auftrag des Veranstalters das Securitypersonal aus. Schadensersatzansprüche durch die Veranstalter bleiben davon unberührt.
Den Anweisungen der Security ist in jedem Fall Folge zu leisten.
10. Das Betreten oder Besteigen der Bühne ist ausschließlich Künstlern, Veranstaltern, deren Beauftragten und Technikmitarbeitern gestattet.
11. Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen Gegenständen (insbesondere Sprengstoffen, Feuerwaffen, Messern, Reizgas-Sprays, Feuerwerkskörpern, Glasflaschen u. a. zerbrechlichen Gegenständen etc.) oder Gegenständen, die die Sicherheit bedrohen können, ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände strengstens verboten. Gefährliche Gegenstände werden bei Entdecken in jedem Falle konfisziert; hierzu hat die Security das Recht auf Durchsuchung, um die Gefährdung aller Besucher auszuschließen.
12. Der Handel und/oder Konsum von illegalen Drogen ist untersagt.
13. Aus Sicherheitsgründen sind über dem gesamten Veranstaltungsgelände Drohnenflüge grundsätzlich verboten!
14. In medizinischen Notfällen wenden Sie sich bitte an die Sanitäter und Ärzte. Die Standorte sind bitte dem Arealplan zu entnehmen.
15. Sollte es aus Gründen (*), welche nachweislich außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegen und somit durch den Veranstalter nicht zu verantworten sind, zum Ausfall, Abbruch oder einer Änderung in der Durchführung der Veranstaltung kommen, hat der Besucher, Teilnehmer und Händler keinen Anspruch auf entstandene Kosten, entgangene Einnahmen etc. gegenüber dem Veranstalter.
Für entgangene Einnahmen und entstehende Kosten, die durch den Ausfall oder Abbruch der Veranstaltung aus besonderem Anlass entstehen, besteht kein Rechtsanspruch gegenüber dem Veranstalter.
(*) Diese Gründe (Schäden) sind u.a. folgende, welche unmittelbar oder mittelbar entstanden sind: durch Ausfall von Mitwirkenden an der Veranstaltung; Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse; Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, politische Gewalthandlungen, Terrorismus, Zusammenrottung von Menschenmengen, Aufruhr, innere Unruhen; Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand; Attentatsdrohungen; Kernenergie (der Ersatz der Schäden richtet sich ausschließlich nach dem Atomgesetz.); mangelndes Publikumsinteresse; finanzielle Verluste aus der Durchführung der Veranstaltung, insbesondere durch Ausbleiben oder durch Zurückgehen des Publikumsinteresses oder der finanziellen Unterstützung durch Sponsoren oder sonstiger finanzierender Stellen; Schwankungen des Währungskurses; Witterungseinflüsse bei Veranstaltungen unter freiem Himmel oder in Zelten; Tod von Bundeskanzler oder Bundespräsidenten und/ oder anderen Todesfällen und/ oder schweren Unfällen; Ereignisse, welche Leib und Leben der Teilnehmer oder Gäste und Zuschauer gefährden (Überschwemmungen, Hochwasser, Sturm, Hagel, Blitzschlag….); Katastrophen.
16. Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes erklärt sich der Besucher damit einverstanden, dass der Veranstalter Bildaufnahmen des Besuchers, die diesen als Teilnehmer der Veranstaltung zeigen, zu Informations-, Dokumentations- und Werbezwecken erstellen, vervielfältigen und in Print- und audiovisuellen Medien veröffentlichen darf. Diese Einwilligung erfolgt vergütungslos und ist zeitlich und räumlich unbeschränkt.
17. Das gesamte Veranstaltungsgelände befindet sich im Überschwemmungsgebiet der Elbe. Bei einem Pegel von 6,50 m ist das Veranstaltungsgelände überflutet. Wenn die Elbe einen Pegelstand von 4,60 m (Pegel der Stadt Dresden) erreicht, tritt ein entsprechender Hochwasserschutz- und Rückbauplan in Kraft. Dieser Plan ist am Orga-Office einsehbar. Den Verantwortlichen ist demnach unbedingt Folge zu leisten, falls es zu einer Hochwassersituation kommt. Weiterhin kann es aufgrund der Windlastzone 2 für Dresden bei entsprechendem Wind zu Einschränkungen der Veranstaltung kommen.
18. Für die USCC gilt: rassistische, sexistische, homophobe und andere Belästigungen werden sofort geahndet und haben den Verweis vom Veranstaltungsgelände zur Folge. Auch verbotene Symbole und politisch extreme Musik sind strengstens untersagt.
SICHERHEITSHINWEISE FÜR TEILNEHMER MIT EINEM ODER MEHREREN ANGEMELDETEN US CARS/ BIKES sowie Camper
1. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände und dem Parkplatz gilt die StVO, zudem wird durch den Veranstalter Schrittgeschwindigkeit (max. 5 km/h) angeordnet. Es ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände untersagt, Autorennen sowie Burnouts jeglicher Art durchzuführen.
2. Eine Bewachung einzelner Fahrzeuge erfolgt nicht. Es wird seitens der Veranstalter keine Versicherung zur Abdeckung von Schäden bzw. Diebstahl an und in den Fahrzeugen abgeschlossen.
3. Der jeweilige Stellplatz wird durch den Veranstalter zugewiesen. Ausschließlich den Veranstaltern obliegt das Recht zum Absperren von Arealen als Platzhalter. Clubs und größere Gruppen können dies bei den Veranstaltern unter orga@us-car-convention.de anmelden.
4. Der Zeltaufbau erfolgt unbedingt hinter den Autos sowie in zugewiesenen Bereichen. Vorsorge beim Zeltaufbau: Es ist darauf zu achten, dass Zelte nicht in Senken (Wasser) aufgebaut werden und sturmsicher verankert sind. Pavillons sollten bei Sturm abgebaut werden.
5. Es besteht kein Anspruch auf externen Strom. Eine begrenzte Anzahl von Stromplätzen wird zum Vorortkauf angeboten – solange der Vorrat reicht. Der Bedarf muss direkt beim Befahren des Veranstaltungsgeländes beim Veranstalter angemeldet werden, sodass eine gezielte Platzierung erfolgen kann.
6. Offenes Feuer ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände strengstens verboten! Ausgenommen davon sind Kleingrills oder Gaskocher, bei deren Gebrauch auf einen sicheren und verantwortungsvollen Umgang zu achten ist (ausreichend Abstand zu angrenzenden Zelten, Pavillons oder Fahrzeugen). Zur allgemeinen Brandverhütung dürfen Campinggasflaschen mit einer maximalen Füllmenge von 450g mitgeführt werden. Der Veranstalter hält sich das Recht vor, diese Erlaubnis bei Missbrauch und damit verbundene Gefahr Dritter zu widerrufen. Die Verwendung von Trockeneis oder flüssigem Grillanzünder ist untersagt.
7. In Wohnmobilen ist das Mitführen von Campinggasflaschen bis zu einer maximalen Füllmenge von 3 kg erlaubt, ein funktionstüchtiger Feuerlöscher ist vorzuhalten. Darüber hinaus ist der Veranstalter berechtigt, stichprobenartig die Prüfsiegel der Gasanlagen zu kontrollieren. Bei Ablauf des Prüfsiegels ist das Befahren des Veranstaltungsgeländes nicht gestattet.
8. Durch Insassen von angemeldeten teilnehmenden Autos dürfen Speisen und Getränke in kleinen Mengen und ausschließlich zum Eigenbedarf mitgebracht werden. Es ist untersagt diese auf das Festivalgelände einzubringen. Aus Sicherheitsgründen sind Glasflaschen, Glasbehälter, Krüge und Porzellan jeglicher Art (aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material) auf dem gesamten Veranstaltungsgelände verboten.
9. Für die Entsorgung des Campingmülls stehen auf dem Veranstaltungsgelände Müllcontainer zur Verfügung. Wir bitten darum, im eigenen Sinne auf Sauberkeit und Ordnung zu achten.
10. Während der Nachtzeiten (24:00 Uhr – 07:00 Uhr) sind unnötige Lärmbelästigungen durch laufende Motoren oder laute Musik zu unterlassen. Die Security hat das Recht zur Zwangsabschaltung.
Der Veranstalter und/oder seine Vertreter üben das Hausrecht aus.
Dresden, den 10.07.2019
Veranstalter der USCC 2019 ist:
US CAR CONVENTION GmbH, Könneritzstraße 15, 01067 Dresden
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